Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

UTL UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Juli 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der UTL UG (haftungsbeschränkt), Am Grenzgraben 20, 44319 Dortmund (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Bau-, Sanierungs- und Handwerksleistungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

3. Leistungen und Ausführung

Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Nachunternehmer einzusetzen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die baulichen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig geschaffen werden und dem Auftragnehmer alle relevanten Unterlagen, Pläne und Genehmigungen vollständig zur Verfügung stehen.

5. Ausführungsfristen

Vereinbarte Fristen und Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände verlängert sich die Ausführungsfrist entsprechend.

6. Abnahme

Nach Fertigstellung hat der Auftraggeber die Leistung innerhalb von 5 Werktagen abzunehmen. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung nach Ablauf dieser Frist als stillschweigend abgenommen.

7. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot oder einer schriftlichen Vereinbarung. Nachträglich beauftragte Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.

8. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind binnen 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften für Werkverträge gemäß §§ 634 ff. BGB. Beanstandungen und Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich und in Textform mitzuteilen.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der UTL UG (haftungsbeschränkt).

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Es gilt die Datenschutzerklärung auf www.utl-bau.de.

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für Verträge mit Kaufleuten im Sinne des HGB ist Dortmund Erfüllungsort und Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.